Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Lautwerfer Veranstaltungstechnik GmbH, Berlin.

Sie regeln die Vermietung, den Aufbau oder den Betrieb technischer Anlagen wie insbesondere Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen, Bühnen etc.

Allgemeine Bestimmungen
Verkauf, Vermietung, Dienstleistung und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht erwähnt wird. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt mündliche oder schriftliche Nebenvereinbarungen oder Zusicherungen zu machen, die über diese Geschäftsbedingungen hinausgehen.

Mit Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese AGB an und bestätigt mit seiner Unterschrift bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung ausdrücklich, mit diesen in vollem Umfang einverstanden zu sein.

Etwaigen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

Mietzeit
Für die Vermietung unserer Geräte mit Zubehör werden die in der Mietpreisliste aufgeführten Preise berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Die Mietzeit innerhalb eines Tages wird von uns als Tagespreis abgerechnet.

Verzögert sich das Eintreffen der Geräte bei uns über die ursprünglich vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Rabatte / Sonderkonditionen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen zu später Rücklieferung bleibt uns vorbehalten.

Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters / Käufers und wird von uns nach optimalen Gesichtspunkten ausgewählt. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung durch den Mieter oder sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.

Die Transportzeit gilt als Mietzeit.

Bereitstellung und Lieferungen
Die Vereinbarung eines Kauf- oder Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Termins aus von uns zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Lieferbeginns für den Kunden nachweislich ohne Interesse, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei uns oder einem unserer Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen etc. berechtigen uns – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Lieferbeginn um die Dauer der Verhinderung hinausschieben.

Übergabe oder Aufbau eines Mietgegenstandes
Holt der Kunde einen Mietgegenstand ab, hat er sich von dessen äußerlich und technisch einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Anzahl und Art der Geräte mit Zubehör sind in dem Lieferschein, der dem Kunden bei Übergabe ausgehändigt wird, festzuhalten.

Wird ein Mietgegenstand von uns an den Kunden geliefert und aufgebaut, hat der Kunde nach Beendigung des Aufbaus auf dem Lieferschein Anzahl und Art, einwandfreien Zustand und einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Geräte mit Zubehör zu bestätigen; etwaige Beanstandungen sind in den Lieferschein aufzunehmen.

Betrieb eines Mietgegenstandes
Soweit der Kunde einen Mietgegenstand selbst betreibt, wird er auf Wunsch durch uns in geeigneter Weise (z.B. Aushändigung einer Bedienungsanleitung, mündliche Einweisung durch unser Fachpersonal) in den Betrieb eingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung und Anweisungen unserer Mitarbeiter einzuhalten; jede Abweichung muss zuvor mit uns abgestimmt werden. Bei Unklarheiten ist der Mieter verpflichtet, sich an unser Fachpersonal zu wenden. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Die Geräte sind nur in den dazu bereitgestellten Transportkisten zu transportieren. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Eine Untervermietung der Geräte ohne unsere Zustimmung ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht uns die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

Wird der Mietgegenstand für den Kunden durch uns betrieben, darf der Kunde ohne Zustimmung unseres Personals die Geräte nicht eigenmächtig abbauen, umstellen, in oder außer Betrieb setzen oder in deren Betrieb eingreifen. Das Recht des Kunden, von uns einen dem Vertrag entsprechenden Betrieb zu verlangen, bleibt unberührt.

Jede Störung des Betriebs oder jeder Ausfall des Mietgegenstandes ist uns unverzüglich zu melden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Fehler selbst oder durch Dritte zu beheben. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Beseitigung des Fehlers einzuräumen. Geraten wir mit der Beseitigung eines Fehlers, der die Tauglichkeiten der Anlage zu dem vertragsgemäßem Gebrauch aufhebt oder mindert, oder mit der Herstellung einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft des Mietgegenstandes in Verzug, ist der Kunde auch dann nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen; seine übrigen gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt bei Auslieferung / Erhalt der Geräte mit seiner Unterschrift, diese Geräte in ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Geräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

Die Schadenersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden sowie den Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.

Obhutspflicht des Kunden / Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Beschädigung oder jedem Abhandenkommen des Mietgegenstandes oder dessen Teilen oder Zubehör den Sachverhalt so genau wie möglich festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere sind der Ort, die Zeit, die Ursache und gegebenenfalls der oder die Urheber des Schadens anzugeben. Bei Verdacht von Straftaten ist unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu unterrichten. Der Kunde hat uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen.

Der Kunde ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, Dritten den Mietgegenstand ganz oder teilweise zu überlassen oder ihnen einen eigenmächtigen Zugriff auf den Mietgegenstand zu gestatten. Wird der Mietgegenstand mit unserer Zustimmung vom Kunden an Dritte weitervermietet, so haftet der Kunde für die Weitergabe und Erfüllung der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen durch den Mieter.

Ist bei einer Veranstaltung unser Personal vor Ort, obliegt dem Kunden, durch entsprechendes Sicherheits- und Ordnerpersonal für die Sicherheit unseres Personals und des gemieteten Materials zu sorgen. Dies gilt für Produktionsfreie Zeiten genauso wie für die Zeit, in der unser Personal vor Ort ist. Bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen mahnen wir die vor Ort zuständige Person unter Fristsetzung die Sicherheitsmängel zu beseitigen, ab. Nach Verstreichen dieser Frist sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder Mietgeräte zurückzuordern / abzubauen. Der vereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe zu entrichten. Für Schäden (einschließlich durch Vandalismus und Diebstahl) die in Folge mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstanden sind, kommt der Veranstalter / Auftraggeber auf.

Für fachgerechte und ausreichende Stromanschlüsse hat der Veranstalter / Auftraggeber Sorge zu tragen. Die Anschlüsse haben den jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des ortsansässigen Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu entsprechen. Kann eine Beschallung / Beleuchtung durch uns wegen unzureichender Stromversorgung nicht durchgeführt werden, ist der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen.

Gewährleistung
Wir hafteten für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. des Gefahrenübergangs. Eine Haftung von uns für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch ergeben können ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden, z.B. durch Abschalten der Geräte, gering zu halten.

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel der Geräte uns sofort über die Büroadresse, außerhalb der Öffnungszeiten über den technischen Notdienst anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Uns ist alsdann eine angemessene Frist für eine Mangelbeseitigung oder gleichartige Ersatzlieferung einzuräumen. Der Kunde kann die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des vereinbarten Leistungsentgeltes (Minderung) nur verlangen, wenn die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung von uns abgelehnt wird oder von uns nicht in angemessener Frist erfolgreich durchgeführt wird.

Der Kunde verpflichtet sich uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit einer Lieferung von Geräten gegen uns erhoben werden. Unser Freistellungsanspruch gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die uns für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Kunden beim Gebrauch der Geräte entstehen, haften wir nicht. Bei Ausfall beschränkt sich der Schadensersatz nur auf den Gerätepreis des schadhaften Gerätes. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Rechte Dritter
Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, uns unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind sowie den Mietausfall der Geräte bis zur Sicherstellung.

Rückgabe eines Mietgegenstandes
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand und Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Hat der Kunde den Mietgegenstand selbst abgeholt und aufgebaut, ist er verpflichtet, diesen am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß transportgesichert und verpackt auf seine Kosten zurück zu transportieren und innerhalb unserer Geschäftszeit bis 12.00 Uhr zurückzugeben. Etwaige Schäden sind uns unaufgefordert mitzuteilen.

Ist der Mietgegenstand von uns angeliefert und aufgebaut worden, hat uns der Kunde am vereinbarten Rückgabetag den Abbau und den Abtransport der Geräte termingerecht zu ermöglichen. Vor dem Abbau wird der Mietgegenstand von uns auf etwaige Schäden untersucht.

Sofern bei der Rückgabe oder Rückholung der Mietgegenstände der Kunde unsere Überprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit der Rücklieferung nicht abwarten kann oder bei der Rückholung nicht anwesend ist, erfolgt unsere Entgegennahme ausschließlich unter Vorbehalt einer Nachprüfung. Die Nachweispflicht aus daraus entstehenden Streitigkeiten obliegt dann allein beim Kunden.

Gibt der Kunde bei Beendigung der Mietzeit den Mietgegenstand mit Zubehör nicht oder nicht vollständig zurück sind wir berechtigt, bis zur Rückgabe den vereinbarten Mietzins nachzufordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

Sofern wir eine Mietkaution zur Abdeckung unserer etwaigen Forderungen erheben, sind wir berechtigt, diese im Falle eines Schadens oder unvollständiger oder verspäteter Rückgabe der Mietsache zurückzuhalten und einzulösen. Dieses entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur weiteren Einhaltung dieser AGB.

Mietdauer, Beendigung des Mietvertrages
Der Vertrag ist für beide Seiten während der vereinbarten Mietzeit – vorbehaltlich des Rechts zur außergewöhnlichen Kündigung – unkündbar. Gibt der Mieter die Anlage oder Teile davon vor Ablauf der Mietzeit zurück, stellt die Rücknahme der Geräte durch uns keine Aufhebung des Mietvertrages dar. Der Mieter bleibt zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.

Überlässt der Kunde den Mietgegenstand ohne unsere Zustimmung Dritten, betreibt er den Mietgegenstand nicht sachgerecht oder gefährdet er den Mietgegenstand durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Pflichten, sind wir nach vorangegangener fruchtloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Ingewahrsamnahme der Geräte berechtigt.

Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis bei Abholung oder Lieferung von Mietgeräten fällig. Bei sonstigen Lieferungen und Dienstleistungen sind unsere Rechnungen, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Wir sind berechtigt, zum Schutze der Lieferbereitstellung Vorauszahlungen bis hin zur Höhe des vollen Mietbetrages zu verlangen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten des Käufers abzuholen bzw. auszubauen. Entstehende Kosten, sowie eventuelle Wertminderung, sind der Verkäuferin zu ersetzen.

Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

Preise
Unsere jeweils gültige Preisliste ist wesentlicher Bestandteil der Miet- und Lieferbedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die vorangegangenen Ihre Gültigkeit.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, ab Lager Berlin und exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versicherung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mietsachen. Wir behalten uns vor, ein nach unserem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern, falls das bestellte Gerät nicht verfügbar sein sollte. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Eine Zwischenvermietung bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung behalten wir uns vor.

Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, sind wir berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde die Verpflegung des Fachpersonals während Montage oder Veranstaltungsbetreuung sowie die Übernachtung in Hotel-Einzelbettzimmern bei mehrtägiger Produktionsdauer.

Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir Kundendaten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig – in unserer EDV verarbeiten uns speichern.

Schlussbestimmungen
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch in seinem allgemeinen Gerichtsstand oder bei dem Gericht bei dem er Klage gegen uns erhoben hat, zu verklagen. Deutsches Recht findet Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

Für alle gemieteten Geräte und Materialien verbleibt der Vermieter uneingeschränkt Eigentümer.

Stand: Mai 2013

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